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Was ist ein P-Konto?

Seit etwas mehr als einem Jahr (seit Juli 2010) haben Kunden in Deutschland die Möglichkeit, neben dem „normalen“ Girokonto auch ein sogenanntes P-Konto zu eröffnen. Die Abkürzung P-Konto steht dabei für pfändungssicheres Konto bzw. für Pfändungsschutzkonto. Bislang war es so, dass man als Schuldner beim Vorliegen einer Pfändung davon ausgehen musste, dass der Gläubiger frei wählen konnten, welche Vermögenswerte er pfänden möchte. Sehr beliebt waren aufgrund der recht einfachen Handhabung auch die Pfändung von Guthaben auf Girokonten bzw. Teilen des Einkommens, welches als Lohn oder Gehalt auf dem Girokonto gutgeschrieben wurde. Eine für den Schuldner unangenehme Folge war stets, dass das Girokonto gesperrt wurde, sodass keine Verfügungen mehr möglich waren, außer die Bank stimmte ausdrücklich zu. Mit dem P-Konto ist das nun anders geworden, denn hier kann der Kontoinhaber im Zuge des zustehenden Pfändungsfreibetrages frei über diesen Betrag verfügen. Es handelt sich bei dem P-Konto übrigens um kein neu anzulegendes Konto, sondern das bisher genutzte Girokonto wird einfach in ein solches P-Konto „umgewandelt“, die bisherige Kontonummer bleibt also bestehen. Das Pfändungsschutzkonto ist selbstverständlich ein Guthabenkonto und bekommen kann das Konto auf Antrag jeder Kunde, die Bank darf also die Umwandlung des „normalen“ Girokontos in ein P-Konto nicht verweigern.




Was sind die Vorteile und Nachteile beim P-Konto?

Das P-Konto kann sich durch einige Vorteile auszeichnen, es gibt aber auch Schwächen anzumerken. Ein Vorteil ist zum Beispiel, dass es sich beim P-Konto zwar natürlich um ein Guthabenkonto handelt, sodass keine Kontoüberziehungen möglich sind. Ansonsten bleibt das Konto jedoch ein voll funktionsfähiges Girokonto ohne weitere Einschränkungen. Der Kontoinhaber kann also beim Pfändungsschutzkonto auch ohne Weiteres das Online-Banking nutzen oder mittels der Kundenkarte Bargeld am Geldautomaten bekommen. Zudem beinhaltet das Pfändungsschutzkonto als weiteren Vorteil, dass der Pfändungsschutz mit dem Bestehen des Kontos automatisch vorhanden ist und nicht erst aufwendig vor Gericht erstritten werden muss. Neben den Vorteilen gibt es beim P-Konto allerdings nach wie vor einige Schwächen. Ein Nachteil ist zum Beispiel, dass die Kontoführungsgebühren bei einem P-Konto durchschnittlich höher als bei einem „normalen“ Girokonto sind. Ein kostenloses Pfändungsschutzkonto gibt es quasi gar nicht. Ferner darf das Pfändungsschutzkonto nicht auf mehrere Kontoinhaber lauten. Ein Ehepartner muss jetzt also ein zweites Girokonto eröffnen, was mitunter weitere Kosten verursachen wird. Selbstverständlich wird das Bestehen des Kontos auch der Schufa gemeldet, was die Bonität des Kunden verschlechtert. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass man zwar das Recht auf die Umwandlung des normalen Girokontos in ein P-Konto hat, jedoch muss kein neues Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden, wenn bislang noch kein Girokonto vorhanden war.




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