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Wer kann einen Schufaeintrag löschen?


Schufaeinträge sollten stets die aktuelle Situation des Verbrauchers widerspiegeln, was natürlich das korrekte Schufaeintrag löschen beinhaltet. Leider wird das Schufaeintrag löschen nicht selten vergessen, sodass man aus diesem Grunde auch mindestens einmal jährlich eine Selbstauskunft anfordern sollte. Denn so kann kontrolliert werden, dass auch wirklich alle Daten noch aktuell sein. Die Schufa selbst kann allerdings einen vorhandenen Eintrag nicht eigenständig löschen, sondern es muss generell die Erlaubnis desjenigen vorliegen, der den Schufaeintrag zuvor initiiert hat. Es gibt allerdings auch einige Schufaeinträge, die nach einiger Zeit automatisch gelöscht werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um erledigte Kredite oder auch Mahnbescheide. Auf Antrag kann man jedoch als Betroffener meist bewirken, dass das Schufaeintrag löschen auch schon vor Ablauf dieser drei Jahre vorgenommen wird. Für die Löschung von Einträgen, wie zum Beispiel aufgenommene Kredite oder auch Mobilfunkverträge, ist der jeweilige Veranlasser zuständig. Bei einem aufgenommenen Darlehen wäre das also demnach die kreditgebende Bank. Diese muss der Schufa nach Erledigung des Kredites mitteilen, dass der Kredit ordnungsgemäß zurückgezahlt wurde, sodass dann das Schufaeintrag löschen erfolgen kann. Was aber passiert, wenn ein veralteter oder gar ein falscher Eintrag in der Schufa vorhanden ist? Wie kann der Betroffenen einen solchen Schufaeintrag löschen lassen?



Den Schufaeintrag löschen lassen bei fehlerhaften oder veralteten Einträgen

Generell kann das schnelle Schufaeintrag löschen sehr wichtig sein, vor allem wenn es sich um einen gefürchteten Negativeintrag handelt. Denn ein falscher oder nicht mehr aktuelle Negativeintrag kann zur Ablehnung von Krediten, Kreditkarte, Mobilfunkverträgen oder sogar zur Ablehnung eines Mietverhältnisses führen. Wenn man einen falschen bzw. nicht mehr aktuellen Schufaeintrag entdeckt hat, der eigentlich bereits gelöscht sein müsste oder gar nicht vorhanden sein dürfte, dann muss zunächst herausgefunden werden, wer dieses Eintrag veranlasst. Das ist die Grundvoraussetzung dafür, um den Schufaeintrag löschen lassen zu können. Hat man von der Schufa erfahren, wer den Eintrag veranlasst hat, sollte man sich in einem zweiten Schritt an diesen „Veranlasser“ wenden und ihne auf den Fehler aufmerksam machen und natürlich verlangen, den Schufaeintrag löschen zu lassen. Kommt der „Schuldige“ der Aufforderung nach, wird die Löschung meist sehr schnell von der Schufa vorgenommen. Weigert sich der Veranlasser hingegen den Schufaeintrag löschen zu lassen, führt der Weg dann zum Rechtsanwalt. Denn generell besteht das Recht einen unwahren, falschen oder veralteten Schufaeintrag löschen zu lassen, was dann notfalls auch über den gerichtlichen Weg durchgesetzt werden muss.






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